Erstellung Kostenrechnung
Wir erstellen unseren Mandanten nicht nur eine BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) im Rahmen der Finanzbuchführung, sondern wir erklären sie auch ausführlich.
Insbesondere nach der Gründung eines Unternehmens müssen die betriebswirtschaftlichen Zahlen genauestens beobachtet und vom Gründer verstanden werden – dabei unterstützen wir unsere Mandanten umfassend.
Die betriebswirtschaftlichen Auswertungen sollten spätestens alle 6 Monate analysiert werden. Bei schlechtem Geschäftsverlauf geben wir Hinweise zu Verbesserungsmöglichkeiten und kümmern uns um die Beantragung der Reduzierung Ihrer Steuer-Vorauszahlungen sowie Ihrer Krankenkassenbeiträge, sofern Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.
Bei einem positiven Geschäftsverlauf zeigen wir Steuersparmöglichkeiten auf und berechnen Ihnen die voraussichtlichen Steuernachzahlungen. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen am Jahresende.
Als Unternehmer tragen Sie eine große Verantwortung. Gut, wenn Sie einen Partner haben, auf den Sie sich in jeder Situation verlassen können.
Eine gute und zuverlässige Beratung sichert die Zukunft Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen stets zur Seite.
Manchmal haben auch die besten betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) nicht genügend Aussagekraft, da diese nur ausweisen, was das Unternehmen insgesamt erwirtschaftet. Eine BWA zeigt jedoch nicht:
Wenn die Existenz Ihres Unternehmens oder Ihres Vereins von diesen Erkenntnissen abhängig ist, sollten Sie über die Integration einer Kostenrechnung in Ihre Finanzbuchführung nachdenken.
Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot von uns erstellen. Wir erklären Ihnen gerne, welche sinnvollen Auswertungen zu welchen Preisen von uns erstellt werden können.
Füllen Sie das Kontaktformular aus, und wir melden uns in der Regel innerhalb eines Tages. Ihr Anliegen wird unverbindlich und mit höchster Diskretion behandelt.